Info-Texte als Grundlage für die Veröffentlichungen in Zeitschriftenform
Unbedingt lesen!
Metro: Eingebauter Spionage-Chip in Payback-Karten
Payback-Karte
Spionage-Chip: Die Payback-Karte eines Metro-Kaufhauses sendet eine eindeutige ID.
Der "Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs", kurz FoeBud, schlägt Alarm: Die Metro-Handelsgruppe soll in einem Test-Kaufhaus nicht nur die so genannte Radio Frequency Identification (RFID) testen, sondern in seinen Payback-Karten auch eindeutige Kunden-Nummern verstecken.
Hinter RFID verbergen sich Mikro-Chips, die in Zukunft die Strich-Codes auf den Produkten ersetzen sollen und Daten per Funk aussenden – das soll auch an der Kasse Zeit sparen.
Einen großen Schritt weiter geht die Metro in einem Test-Kaufhaus in Rheinberg: So sollen die dort verteilten Kundenkarten ebenfalls einen Chip enthalten, der auch per Funk ohne Wissen des Besitzers ausgelesen werden kann. Somit könnte der Kunde sofort beim Eingang eindeutig identifiziert werden.
Beim Verlassen des Ladens soll nach Angaben der Metro ein Deaktivator die IDs der gekauften Produkte löschen. Der FoeBud weist jedoch darauf hin, dass lediglich ein Teil der Nummer mit Nullen überschrieben wird. Der wichtige Teil, die eindeutige Chip-Nummer, soll dem Verein zufolge aber erhalten bleiben.
Fabian & Jan
Quelle & Copyright: http://www.chip.de/news/Metro-Eingebauter-Spionage-Chip-in-Payback-Karten_13714135.html
Ja Leute, interessant und wichtig! Nur mich und die LeserInnen unserer Zeitschrift interessiert, was ihr davon haltet - und entsprechend verarbeitet ihr das Thema. Macht eine Kurzmeldung und schreibt einen Kommentar. Noch besser: Macht ein Interview mit einem (potentiellen)Kunden, meinetwegen mit mir oder eurer Mutter. Oder zeichnet eine Karikatur oder...oder...oder
Also. ich möchte eure Texte!
Interview mit Thomas Werning
Könnte es demnächst zu einem Datenstau im Internet kommen?
- Hm, technisch kann das evtl. passieren. Das ist dann aber eher regional zu sehen.
Diskutiert wird auch, dass die IP-Adressen derzeit knapp werden und daher von IPv4 auf IPv6 umgestellt wird.
Das ist aber sicherlich reine Theorie.
Wie könnte sich das Internet in Zukunft entwickeln?
- Ich denke, es wird immer mehr Bestandteil des Lebens. Weg vom Informations- /Unterhaltungsmedium hin zum "Werkzeug".
Stichwörter sind sicherlich die semantische Suche und die auf die Person abgestimmte Suche/Ergebnisse.
Also nicht "ich suche ein grünes Auto der Marke XY" sondern "welches Auto soll ICH kaufen".
Google in der Zukunft: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,409431,00.html
Hinzu kommt das "Internet der Dinge", wenn bspw. der Kühlschrank direkt weiß, wann er leer ist und automatisch nachbestellt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Internet_der_Dinge
http://www.bigbrotherawards.de/2008/.tec
Wann ist es vom Gesetz her Datenschutzmissbrauch?
- Sobald gegen die Bestimmungen, die das Gesetz nennt, verstoßen wird.
Bspw.
Ihr meldet euch im Sportverein an und dieser gibt die Geburtstagsdaten an eine Versicherung weiter.
Ihr bestellt über das Online-Bestell-Portal der Mensa im Schulzentrum Blomberg immer wieder Pizza und daher geben die eure Daten an ein Pizzataxi weiter, welches euch auch abends beliefert.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1627342
Was kann man tun, wenn private Daten missbraucht werden bzw. wer kann einem helfen?
- Als erstes wäre eine Selbstauskunft bei dem Unternehmen hilfreich, um zu schauen, ob wirklich ein Verstoß vorliegt bzw. was das Unternehmen dazu meint.
Beispiele auf https://www.datenschutz-ist-buergerrecht.de/deine-daten-gehoeren-dir
Sonst kann man sich an die Aufsichtsbehörde wenden: https://www.ldi.nrw.de/
Wenn das Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten benannt hat, kann man sich auch an diesen wenden. Wichtig ist: Höflich und sachlich bleiben, eine Frist zur Beantwortung setzen, Absender angeben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Selbstauskunft
Wie gefährlich schätzen Sie die Bloggerszene ein?
- Blogger haben, wie aber grundsätzlich Seiten im Internet, eine gewisse "Macht" Informationen bei guten Netzwerken entsprechend schnell zu verbreiten.
Kennen Sie Beispiele, wo Blogs ausgenutzt wurden bzw. Missverständnisse entstanden sind?
Vielen Dank für die informativen Antworten.
Außerdem lässt Herr Werning Grüße ausrichten und wünscht viel Erfolg beim Wettbewerb!
(Beke)
Ihr habt also diese Informationen in eurem Text verarbeitet. Gut!
Dann sollte dieser Text mit den Verlinkungen in die Online-Schülerzeitung.
Datenschutz
Wer im Internet herumsurft, hinterlässt immer Spuren. Und spätestens wenn man etwas online bestellen will, kommt man um die Hergabe einiger meist persönlicher Daten nicht herum. Da klingt es beruhigend, dass jeder ein "Recht auf Informationen Selbstbestimmung" hat. Aber wie nimmt man dieses Recht in der Praxis wahr?
Der Datenschutz beginnt schon auf dem eigenen Computer. Browser wie www.Internet Explorer.de oder www.Firefox.de speichern beispielsweise in der Regel die zuletzt besuchten Seiten. Manche Websites behalten sie sogar samt Bildern auf der Festplatte. Und viele Webangebote möchten den Nutzer beim nächsten Besuch wiedererkennen und hinterlassen dazu kleine Dateien, die sogenannten "Cookies". Deren Inhalt bleibt für einen menschlichen Leser normalerweise unverständlich, auf jeden Fall ist aber die Website abzulesen, die den Cookie gesetzt hat.
Welche Internetseite welche Daten auf dem eigenen Rechner gespeichert hat, wird in der Regel in den Optionen oder Einstellungen des Browsers angezeigt. Schon mit diesen Informationen lässt sich für einen unbefugten Nutzer des Computers manches herausfinden. Erst recht aus Angaben in Formularfeldern, die durch den Browser automatisch ergänzt werden. Um möglichst viele solcher Probleme von dieser Art auf einmal zu beheben, sind extra spezialisierte Programme auf dem weltweitem Markt. Sie löschen solche Daten und das oftmals gleich so, dass sie nicht mit Hilfe einer anderen Software wiederhergestellt werden können. Eine gute Übersicht bietet unter anderem http://www.cachecookiecleaner.com.
Aber nicht nur auf der eigenen Festplatte wird das Surfverhalten gespeichert. Sobald ein Computer online geht, bekommt er eine eindeutige Kennziffer zugewiesen, die so genannte IP-Adresse. Jede Seite, die aufgerufen wird, erfährt diese Adresse. Nur so finden die Daten den Weg durchs Internet bis zum Computer des Internetsurfers.
Zwar kann der Besitzer einer Website aus dieser Kennziffer nicht den Namen des Surfenden ermitteln. Das kann aber im Fall der Fälle der Anbieter des Internetzugangs (der Internet Service Provider, kurz ISP), wenn es beispielsweise um polizeiliche Ermittlungen geht.
Kombiniert mit den Informationen des Webseitenbetreibers ergibt sich ein detailliertes Bild.
Völlige Anonymität ist im Internet kaum zu erreichen. Eine Möglichkeit ist der Service AN.ON, die vom "virtuellen Datenschutzbüro" empfohlen wird. Hier wird zwischen den Internetnutzer und die aufzurufende Internetseite gleich eine ganze Reihe von Computern geschaltet, "Mixe" genannt.
Die Daten der Nutzer werden verschlüsselt über diese Zwischenstationen transportiert, was letztlich die Zuordnung eines einzelnen Datenstroms zu einem Nutzer unmöglich machen kaDie Initiatoren des Projektes an der Technischen Universität Dresden weisen aber darauf hin, dass die maximale Sicherheit noch nicht gewährleistet ist.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen alle Anbieter eines ,,Mixes" unabhängig geprüft werden, ob sie beispielsweise tatsächlich keine Daten speichern oder mit anderen Mix-Betreibern austauschen."
text gefunden von Daniel Büsching
Wer darf was? (Welche Daten dürfen veröffentlicht werden?)
Dürfen die das überhaupt? Wer im Bereich der Datenverarbeitung etwas darf oder nicht darf, ist nicht so leicht zu beantworten. Neben den verschiedenen Datenschutzgesetzen gibt es viele weitere Gesetze, die die Verwendung und Weitergabe von Daten regeln. Da den Durchblick zu bekommen, ist erst mal gar nicht so einfach.
Also wer darf denn jetzt was?
Hier muss man unterscheiden, wer mit persönlichen Daten umgeht: Private Unternehmen und Firmen oder staatliche Stellen wie die Polizei oder verschiedene Ämter.
Für private Unternehmen gilt: sie dürfen
- Daten sammeln
- Daten speichern
- Daten verwenden
- Daten verkaufen
Aber nur mit eurer Einwilligung. Ihr müsst also zustimmen, dass andere eure Daten haben und verwenden. Meist passiert dies recht schnell, indem ihr irgendwo ein Häkchen setzt, da es recht mühselig ist, die ganzen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) oder die Datenschutzrichtlinien durch zu wälzen. Hier ein wenig genauer hinzugucken lohnt sich, denn oft hat man die Möglichkeit die Datenweitergabe zu verhindern.
Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Wenn ihr noch nicht volljährig seid, kann eure Zustimmung zur Datenerhebung unwirksam sein. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab.
Wenn ihr nicht wisst, welche Daten ein Unternehmen von euch hat, könnt ihr da einfach nachfragen. Dann muss euch gesagt werden, welche Daten vorhanden sind, zu welchem Zweck die Informationen gespeichert sind, woher diese stammen und an welche Stellen sie übermittelt werden. Sind die Daten falsch oder werden sie nicht mehr gebraucht, könnt ihr die Löschung verlangen. Falls ihr Probleme habt, am besten einfach an die Datenschutzbeauftratgen wenden.
Für staatliche Stellen gilt: sie dürfen
- Daten sammeln
- Daten speichern
- Daten verwenden
- Daten von anderen anfordern
Aber nur mit eurer Einwilligung oder auf rechtlicher Grundlage, also auf Basis einer Rechtsvorschrift.
Und wenn ihr immer noch nicht weiter wisst: Eure Datenschutzbeauftragten sind für eure Fragen offen.
von Steffen Schönrock
Internet-Kompetenz in Schulen gefordert
In einem Artikel der Wochenzeitschrift DIE ZEIT wird die Ausbildung digitaler Kompetenz in Schulen gefordert. Dartan mangele es zurzeit noch. Dazu gehöre vor allem, das Internet aktiv zur Unterstützung eigener Aktivitäten zu nutzen.
Es werden Untersuchungen zitiert, nach denen SchülerInnen durch planvolle Nutzung dieser Medien ihre schulische Leistungen insgesamt deutlich verbesserten.
Datenschutz bei SchülerVZ
Persönliche Daten:
Es muss angegeben werden:
- die Schule
- der Name, man kann aber einstellen, dass nur der erste Buchstabe des Nachnamens angezeigt wird
Es kann angegeben werden:
- Klasse, Lieblings- und Hassfach
- Geschlecht, Geburtstag
- Ort, Land, icq-Nummer, Skype
- wonach man sucht
- was man mag, was man nicht mag
- sich selbst beschreiben
Gruppen:
Man kann in verschiedene Gruppen eintreten, die auch viel über einen aussagen können. Man muss aber in keine Gruppe eintreten. Wenn man etwas gegen eine Gruppe hat, kann man sie melden und dann kann sie von SVZ gelöscht werden.
Privatsphäre:
Man kann einstellen:
- wer die Seite ansehen darf
- Kontaktdaten sind nur für Freunde sichtbar
- wie der Nachname angezeigt wird
- wer wen auf Fotos verlinken darf
- ob der Geburtstag angezeigt werden soll
- wer einem Nachrichten schicken darf
- wie man gefunden werden kann (Suchleiste usw.)
- ob man gesehen wird, wenn man auf andere Seiten geht
- ob andere sehen können, wenn man online ist
Man kann andere Nutzer ignorieren, wenn man z.B. beleidigt wird.
Allgemein kann man sagen, dass es ein guter Datenschutz ist, da man eigentlich nichts von sich preisgeben muss und auch nicht “öffentliche” Gespräche führen muss sonder das privat über Nachrichten machen kann.
(Maren Schaper, Valerie Stock)
Beschreibung-SchülerVZ
SchülerVZ ist ein soziales Netzwerk für Schüler im Alter von 12-21 Jahren. Hier kann man sich mit seinen Freunden vernetzen, sein persönliches Profil gestalten, Pinnwandeinträge verfassen, Diskussionsgruppen gründen oder beitreten, fotos hochladen, sich Nachrichten schreiben oder einfach miteinander plaudern.
Es gibt schon über 4.5 Millionen angemeldete Schüler und jeden Tag kommen tausende hinzu. Die Schüler können sich mit ihren eigenen Namen anmelden, sodass schon bestehende Freundeskreise abgebildet werden.
Das SchülerVZ wurde vom Unternehmen studiVZ Ltd. erstellt, das schon das studiVZ für Studenten und meinVZ für Erwachsende betreibt. Seit Januar gehört studiVZ zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und hat Ihren Hauptsitz in Berlin.
SchülerVZ finanziert sich allein aus Werbeeinnahmen und hat Ihren eigenen Werbekodex. Die Daten der Nutzer werden niemals an dritte weitergegeben.
(Philipp Hartfelder)
Riesige Popularität von SchülerVZ
Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) schreibt im Vorwort zu ihrem aktuellen Newsletter über die riesige Popularität von SchülerVZ und der damit zusammenhängenden Problematik:
"Liebe Leserin, lieber Leser,
„schütze Deine Daten im Internet, stell keine Bilder von Dir und Deinen Freunden ins Netz, da Du die
Kontrolle darüber verlierst (jeder kann diese kopieren und in einem anderen Kontext nutzen und
veröffentlichen)“. das sind gängige pädagogische Empfehlungen zum Umgang mit dem Netz.
Doch wie sieht
die Realität aus: „Auf schülerVZ liegen aktuell ca. 184 Mio. Fotos, wobei täglich ca.700.000 Bilder neu
hinzukommen“ das sagt Oliver Skopec, Leiter von SchülerVZ in einem Interview am 18. August 2008 auf
mehrblog.net.
Dass diese alle dem Kriterium ‚Schutz der Privatsphäre’ entsprechen, ist zu bezweifeln.
Laut IVW gab es im Juli 2008 6,8 Mrd. Seitenaufrufe bei SchülerVZ und ca. 125 Millionen Besuche.
Damit ist schülerVZ die populärste Online-Plattform in Deutschland, noch vor StudiVZ.
Dass diese Daten einen kommunikativen Wandel ausdrücken, liegt auf der Hand. Mit den kulturellen,
gesellschaftlichen und politischen Folgen dieses Wandels werden wir uns in Zukunft intensiv beschäftigen."
Persönliche Daten im Netz riskant
Mit der Veröffentlichung einer Vielzahl von persönlichen Daten im Internet laufen Jugdenliche Gefahr, Opfer von Beleidungungen oder Belästigungen zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Kiel.
Danach stellt etwa die Hälfte der Jugendlichen ein eignes Foto online , ein Viertel gibt seine Adresse preis und Zweidrittel das Geburtsdatum.
Die Studie ergab, dass etwa jeder Zehnte in den vergangenen drei Monaten im Verlauf gebracht, jeder Fünfte beleidigt oder bedroht wurde ,wie die Kieler Nachrichten berichtet.
(Abdu)
Das Jahr 2010
Im 2010 sieht es schon anders aus, da ich an viele Informationen ohne Internet gar nicht mehr komme. Betriebe wie Bahn und Reisebüros bieten ihren Service für Erika Musterman nur noch über das Netz an, Betreuung durch Menschen wird extra bezahlt werden müssen.
Das Telefon wird durch das Internet-Bildtelefon fast vollständig ersetzt worden sein. Ebenso wird ein Teil der Verlage seine Angebote, die sich mit Computern im weitesten Sinne beschäftigt, nur noch über das Netz vertreiben.
Das Copyright wird technisch vom Print- auf Internetmedien übertragen worden sein. Das Gleiche gilt für Musik und Filme, die vom Netz runtergeladen werden, Videotheken oder ähnliches werden nur noch am Rande für eine Minderheit existieren.
In meinem Job werde ich mich nicht intensiv mit dem Netz beschäftigen und es nur als Medium der Kommunikation im engeren Sinne und Publizierung nutzen. Durch automatische Übersetzung werde ich auch an Publikationen, zu denen mir sonst der Zugang durch Sprache fehlt, kommen.
In meiner Freizeit wird das Internet allerdings eine größere Rolle spielen, interessante Spiel- und GesprächspartnerInnen gibt es ersteweltweit. Da die Technik sehr schnell fortschreiten wird, werde ich allerdings aus einigen sich entwickelnden Bereichen des Netzes, soweit sie nicht kostengünstig oder einfach zu handhaben sind, ausgeschlossen sein.
Auch Wirtschaft und Politik wird sich für mich verändern: Die Globalisierung wird u.a. durch die Internetnutzung weiter fortgeschritten sein, meine Milch kommt jetzt aus Usbekistan oder Irland, vielleicht auch mal aus Brandenburg, ohne daß ich dies beeinflussen kann.
Gleichzeitig werde ich größeren politischen Einfluß haben, da in 10 Jahren einerseits ebensoviele BürgerInnen der BRD einen Netzzugang (wenn auch nicht alle zu Hause) haben werden, wie heute ein Telefon und andererseits die Netzsicherheit so stark geworden ist, daß Volksentscheide nach Schweizer Prinzip im Internet durchgeführt werden können.
Fabian & Jan
Quelle: http://www.dhm.de/~roehrig/ws9899/texte/besi3.htm
Die Quelle bietet ja viele Anregungen. Wie wär's, wenn ihr daraus einige Szenen machen würdet, in denen sich die Mitglieder einer Familie im typischen Tagesablauf "begegnen".
Ihr solltet den Text umschreiben, da man aus dem Text viele gute Informationen entnehmen kann..
M.Bunte
Marcel? wer is denn gemeint?
Also ich hab meinen text umgeschrieben.
P.Hartfelder
Generell alle. Doch hier waren Jan und Fabi gemeint! Also Leute, strengt euch an und macht was aus euren Infos!
M.Bunte
Google der Feind deiner Privatsphäre
Google dringt tief in die Privatsphäre von Internetnutzern ein - dies sagt die britische Organisation Privacy International (PI) in der Kurzversion einer neuen Studie mit dem Titel "A Race to the Bottom" ("Rennen um den letzten Platz"). Als einzige von 23 großen Internetfirmen erhält der kalifornische Technologiekonzern die schlechteste von sechs Wertungen: "Feind der Privatsphäre".
Schon die Google-Regeln zum Umgang mit privaten Daten seien "vage, unvollständig, und missverständlich" formuliert. Suchdaten würden 18 bis 24 Monate lang gespeichert, der Rücklauf bei Kundenbeschwerden sei "miserabel" -das sind nur einige der Vorwürfe.
Daten zu persönlichen Interessen und Eigenschaften der Nutzer helfen nicht nur Google dabei, Werbekunden ganz gezielten Zugang zu potenziellen Kunden zu garantieren - deshalb verwundert es nicht, dass auch keine der anderen Firmen es in die beste der sechs Kategorien schaffte.
Die Google-Konkurrenten Yahoo und AOL landen auf fünften Plätzen. So würden Yahoo-Nutzer beim Registrieren aus Marketinggründen aufgefordert, sehr persönliche Daten einzugeben; AOL bekenne sich recht offen zur Weiterverarbeitung persönlicher Angaben, sage jedoch nirgenwo, wie das geschieht.
Microsoft bekam immerhin eine "Vier", was aber laut PI keineswegs mit "ausreichend" gleichzusetzen ist: Der wesentliche Unterschied zwischen Google und Microsoft liege weniger im täglichen Umgang mit Kundendaten, sondern in der Grundhaltung zum Thema Datenschutz. Zumindest sei Microsoft dabei, im gesamten Unternehmen eine klare Datenschutzpolitik zu entwickeln.
Privacy International wurde 1990 gegründet. Seit den Anfängen des Word Wide Web hat die Londoner Organisation sich durch scharfe Kontrolle des Datenschutzes im Internet hervorgetan: die selbst gestellte Aufgabe ist der Schutz der Privatsphäre gegenüber den Begehrlichkeiten von Behörden und Untenehmen.
Diese gehen mitunter ineinander über, wie PI im Jahr 2000 beklagte: Die Organisation protestierte gegen die Weitergabe von Kundendaten durch den Internet-Buchhändler Amazon an staatliche Stellen an. 2006 wies PI auf die Schwierigkeiten hin, beim Auktionshaus Ebay und etlichen anderen Internetfirmen ein einmal eingerichtetes Kundenkonto und die damit verbundenen persönlichen Daten wieder zu löschen.
Im September will PI die weit umfangreichere Vollversion der Studie veröffentlichen. Man darf gespannt sein, wie die Unternehmen reagieren.
(sueddeutsche.de)
Abdu
Das Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das neuere Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) regeln die Erhebung und Verarbeitung nur von personenenbezogenen Daten. Das sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (sog. Betroffener), wie z. B. Name, Anschrift und Geburtsdatum, aber auch die Email-Adresse. Geschützte Daten sind auch solche, die scheinbar gar nicht personenenbezogen sind, wie z. B. IP-Nummern. Denn es ist ja möglich, dass die IP fest vergeben worden ist und daher den Weg zu einer bestimmten Person weist. Dieses Risiko sollte für Unternehmen ausreichen, um sie dem Datenschutz zu unterwerfen. Auch die sogenannten Log-Files, die auf allen Web-Servern jeden einzelnen Zugriff speichern, unterliegen daher grundsätzlich dem Datenschutz.
Personenbezogene Daten werden heute nicht nur mittels direkter Eingabe durch die Web-Surfer erhoben, sondern häufig automatisch aus den Browsern ausgelesen und dann in sog. Cookies auf den Computern der Surfer oder in Dateien auf den Web-Servern der Unternehmen gespeichert. Denn, wer im Internet surft, dessen Computer ist für Zugriffe aus dem Internet meist ebenso offen, wie umgekehrt das Internet für den Surfer.
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich zulassen oder der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat. Gesetzliche Erlaubnisse zur Datenverarbeitung gibt es nur sehr wenige: z. B. Bestandsdaten, die zur Abwicklung von Verträgen zwischen Providern und Kunden erforderlich sind (§ 5 TDDSG); z. B. Nutzungs- und Abrechnungsdaten, die die Nutzung (Zugangskennung) oder Abrechnung (Nutzungsdauer) von Telediensten ermöglichen (§ 6 TDDSG). Nutzungsdaten müssen allerdings spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, Abrechnungsdaten spätestens 80 Tage nach Rechnungsversand gelöscht werden.
Die meisten heute im Internet erhobenen Daten bedürfen daher schon vor ihrer ersten Verarbeitung, z. B. dem Speichern auf dem Web-Server des Anbieters, der ausdrücklichen Einwilligung durch den Betroffenen. Grundsätzlich bedarf die Einwilligung der Schriftform. Im Internet kann sie auch elektronisch erklärt werden (§ 3 TDDSG), wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass sie nur durch eine eindeutige und bewusste Handlung des Nutzers erfolgen kann (Klick auf einen Button), sie nicht unerkennbar verändert werden kann (schreibgeschützte Speicherung), ihr Urheber erkannt werden kann (Speicherung der Nutzerdaten zusammen mit dem Einwilligungstext), die Einwilligung protokolliert wird (Speicherung) und der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann (z. B. mittels Passwort über eine personalisierte Homepage). Eine Einwilligung ist auch erforderlich, wenn es sich um Daten handelt, die aus allgemein zugänglichen Quellen (Telefonbücher) entnommen werden können, soweit sie ausschließlich kommerziell verwertet werden sollen.
Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn der Nutzer zuvor darüber informiert wurde, dass und welche Daten zu welchem Zweck in welcher Form gespeichert und verarbeitet werden sollen. Sollen personenbezogene Daten also zur Marktforschung, zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen oder zur Ermittlung von Nutzergewohnheiten verwendet werden, so ist darauf ausdrücklich hinzuweisen.
Die Daten dürfen später nur im Umfang einer erteilten und nicht widerrufenen - auch auf die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufes ist der Nutzer vor der Speicherung hinzuweisen - Einwilligung genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist verboten. Für den Fall des Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften drohen Bußgelder bis zu 50.000,00 DM. Außerdem müssen Unternehmen, in denen mindestens 5 Mitarbeiter ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Die Beachtung der Datenschutzvorschriften wird durch die örtliche Datenschutzaufsicht überwacht, die jederzeit und vor Ort Überprüfungen vornehmen kann, auch wenn keine konkrete Beschwerde vorliegt.
gefunden von Philipp Hartfelder