Erkenntnisse des Modellversuchs SelGO
Auszug aus dem Abschlussbericht des Modellprojekts SelGO 2008
(Überarbeitung 2011 - Hervorhebungen RE, Juni 2011)
Teil A: Selbstständiges Lernen – selbstorganisierte Lernprozesse
Die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen ist eine Grundvoraussetzung für die Kernkompetenz des lebenslangen Lernens, die die Schülerinnen und Schüler in der Schule, in Ausbildung, Studium und Beruf in Hinblick auf die Anforderungen der Wissens-und Informationsgesellschaft erwerben müssen.
Lern-und Kommunikationsplattformen bieten die Möglichkeit, in allen Klassenstufen auch Vertretungsunterricht
für die Vermittlung des selbstständigen Lernens zu nutzen.
Digitale Medien, die in die Plattformen eingebunden werden können, bieten durch ihren Mehrwert gegenüber herkömmlichen Medien im Kontext des selbstständigen Lernens wertvolle Hilfestellungen.
Digitale Medien ermöglichen es durch ihre Multimedialität schwer vorstellbare Begriffe und Sachverhalte durch Bilder, Videos, Animationen und Audiosequenzen zu veranschaulichen und gut verständlich zu machen.
Sie ermöglichen eine Individualisierung des Lernprozesses
- durch die Möglichkeit der individuellen Zuweisung von Aufgaben
- und ihrer selbsttätigen Bearbeitung.
- Sie gestatten die individuelle Bearbeitung von Aufgaben gemäß dem eigenen Lerntempo
- und ermöglichen, z. B. durch die Möglichkeit der Abfrage integrierter Hinweise für den Lösungsweg und durch eine automatisierte Ergebnisüberprüfung, ein individuelles Arbeiten ohne Unterweisung oder Hilfestellung durch Lehrkraft.
- Solche Materialien stellen gegenüber entsprechenden Lehrbüchern eine neue Qualität der Wissensvermittlung dar und erbringen somit einen Mehrwert für die Lernenden.
Dabei sind folgende Aspekte und Bedingungen zu beachten:
Eine nachhaltige Kultur des Selbstlernens kann sich nur entwickeln, wenn selbstständiges Lernen im Alltag der Schule von Beginn an fest verankert, systematisch vermittelt, kumulativ entwickelt und kontinuierlich gefördert wird.
Durch aktives selbstständiges Lernen erworbenes Wissen steht den Schülerinnen und Schülern eindeutig nachhaltiger zur Verfügung als eher passiv konsumierend Gelerntes.
Der sinnvolle Einsatz von Lernplattformen ermöglicht die aktive und selbstständige Wissensaneignung der Lernenden durch den Mehrwert des Medieneinsatzes in besonders effektiver Weise. Interaktive Übungen,
Tests, Assessment-Sheets, digitale Lernertagebücher sowie automatisierte Auswertungsfunktionen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihren eigenen Lernprozess für sich transparent zu machen, zu evaluieren und für die selbstständige Planung weiterer Lernschritte zu nutzen.
Dabei werden in besonderem Maße Eigenverantwortlichkeit unterstützt, Lernstrategien für lebenslanges selbstständiges Lernen vermittelt und eingeübt sowie wichtige kommunikative und kooperative Fähigkeiten entwickelt und gefördert.
Phasen selbstständigen Lernens bieten die Möglichkeit, individuell, zielgerichtet und geplant einzelne Kompetenzen in den jeweiligen Bereichen des Faches zu erarbeiten, einzuüben, zu vertiefen und auszuweiten. Damit wird wirkungsvoll Binnendifferenzierung realisiert. Diese kann außerdem durch die Bildung von Lerngruppen auf einer Plattform und durch die Möglichkeit der individuellen Auftrags-und Materialzuweisung dort unterstützt werden.
Bei möglichen Distanzphasen kommen einer Lern-und Kommunikationsplattform zahlreiche Funktionen im Bereich der Unterrichtsplanung und Organisation zu:
- über die Plattform erfolgt die Distribution auch umfangreicher oder multimedialer Inhalte an die Schülerinnen und Schüler,
- über die Plattform werden ihnen Aufgaben und Erläuterungen zur Verfügung gestellt,
- über sie kann die Rücksendung von Arbeitsergebnissen oder Zwischenständen zur Information der Lehrkraft erfolgen.
- Es können auch die übrigen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer über die Arbeitsergebnisse informiert werden.
Für die Lernenden bedeutet selbstständiges Lernen einen Rollenwechsel. Anstelle einer eher rezeptiven, konsumierenden Lernhaltung im klassischen Präsenzunterricht, wird nunmehr eigenverantwortliches, reflektierendes und aktives Lernen gefordert.
Eine wesentliche Voraussetzung hierbei ist die Dokumentation des Lernprozesses und der Lernergebnisse von Phasen selbstständigen Lernens durch die Schülerinnen und Schüler und die Integration und Auswertung dieser Ergebnisse im nachfolgenden Unterricht.
Teil B: Vertretungskonzepte
Lern-und Kommunikationsplattformen stellen im Rahmen der Entwicklung von Vertretungskonzepten in der Sek. I ein wesentliches Werkzeug dar, um Vertretungsstunden fachlich sinnvoll zu füllen und dabei auch für die Entwicklung des selbstständigen Lernens zu nutzen.
In der Sek. II bieten Lern-und Kommunikationsplattformen die Möglichkeit, Unterrichtsausfall durch Phasen selbstständigen Lernens zu vermeiden.
Vor allem in der Sek. II ist diese Vermeidung von Unterrichtsausfall durch effektive Phasen selbstständigen Lernens besonders im Hinblick auf das Zentralabitur von Bedeutung.
So standen im Projekt SelGO im Fach Englisch den Schülerinnen und Schülern für fast alle thematischen Vorgaben des Zentralabiturs umfangreiche Selbstlernmodule zur Verfügung, mit denen Vertretungsunterricht fachbezogen und zielgerichtet bedient werden konnte.
Dies auch in allen anderen Fächern sicherzustellen und die Passungen der Materialien mit den Vorgaben zu aktualisieren, ist eine wesentliche
Forderung, die dem Vertretungsunterricht in der Oberstufe eine neue Funktion und einen neuen Stellenwert gibt.
Erste Ansätze dazu werden zurzeit im Fach Mathematik entwickelt.
Ein ähnliches Angebot für die Sek. I mit Selbstlernmaterialien und den entsprechenden Bezügen zu den Zentralen Prüfungen in der Mittelstufe steht noch aus, wäre jedoch ebenfalls sehr wünschenswert.
Im Gegensatz zu auf herkömmlichem Wege übermittelten Vertretungsaufgaben und damit eher eingeschränkten Aufgabenstellungen, ermöglichen Lernplattformen eine differenziertere Aufgabenstellung und vertiefende Erklärungen und Hinweise zu Lösungsstrategien.
Darüber hinaus bieten sie die Möglichkeit, neue Arbeitsformen zu nutzen, etwa durch angeleitete Gruppenarbeiten, die auf der Plattform vorinstalliert abgebildet werden. Unterrichtsthemen können zudem dokumentiert vorbzw.
nachbereitet werden.
Eine Vertretungslehrkraft, die auf der Plattform für einen Kurs benannt werden kann und Zugang zu den Kursmaterialien hat, kann für eine Betreuung des Kurses eingesetzt werden.
Empfehlenswert ist, dass ein im selbstständigen Lernen geübter Kurs mit der zuständigen Lehrkraft Vereinbarungen trifft über die Nutzung von Selbstlernmaterialien in Vertretungsstunden und die Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse.
Lehrkräfte haben die Möglichkeit, auf Plattformen virtuelle Bibliotheken für unterschiedliche Nutzergruppen, etwa Fachschaften der Schule oder einzelne Klassen und Kurse, anzulegen und mit Materialien zu bestücken. Darüber hinaus bieten Plattformen Lehrkräften die Möglichkeit, ihren Unterricht mit allen Aufgabenstellungen und allen digitalen Materialien zu planen, zu editieren, zu verwalten und an die jeweiligen Klassen und Kurse zu verteilen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Plattformnutzung in Vertretungsstunden und Vertiefungsfächern besteht darin, dass eine '''virtuelle Bibliothek innerhalb der virtuellen Lehrerbibliothek der Schule eingerichtet und mit entsprechenden Materialien zu den einzelnen Fächern bestückt werden kann.
Desgleichen besteht die Möglichkeit, in den einzelnen Fächern einen Pool von bewährten schulinternen Lerneinheiten einzurichten, auf den Lehrkräfte zugreifen können.
Zur Erstellung einer virtuellen Bibliothek und von „Musterlernplänen“ ist eine enge fachschaftsinterne Absprache und Kooperation erforderlich, die sich positiv auf die Entwicklung eines wirkungsvollen schuleigenen Konzeptes auswirkt.
Einige grundlegende Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, um mit Plattform und Lerneinheiten wirkungsvoll arbeiten zu können:
- Alle Lernenden und Lehrenden der Schule müssen auf der Plattformen eingeloggt und Klassen bzw. Kursen zugeordnet sein.
- Grundkenntnisse im Umgang mit Lernplattformen müssen allen Lehrenden und Lernenden nachhaltig vermittelt werden (z. B. müssen Lehrende mindestens sich Einloggen, Aufgaben stellen, Materialien einstellen, Aufgaben abrufen, Materialien abrufen können während Lernende mindestens sich Einloggen, Aufgaben abrufen, Materialien abrufen und ggf. Aufgaben versenden können.)
- Ausreichende Computerraumkapazität für Vertretungsunterricht muss zur Verfügung stehen (z.B. ein Selbstlernzentrum oder ggf. Laptop-Klassensätze mit
Internetanschlussanschluss über W-Lan).
Teil C: Fachbezogene Unterrichtsentwicklung
Unterrichtsentwicklung in den Fachschaften, die auf selbstständige Arbeit von Schülerinnen und Schülern abzielt, muss, um erfolgreich und effizient zu sein, systemisch angelegt werden.
Für die Arbeit mit Lernplattformen sind u.a. folgende Bedingungsfaktoren entscheidend:
- Absprachen in der Fachkonferenz über Art und Umfang des Einsatzes von Lernplattformen („Ersatzlehrer“-System, Vernetzung von Parallelkursen, Verbindlichkeit von Inhalten)
- Abstimmung über kursübergreifende Einführungsveranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler
- Einbindung in ein fachimmanentes Konzept zum selbstständigen Lernen und zur individuellen Förderung
- die Schülerinnen und Schüler werden bereits in der Sek. I vorbereitet auf eigenverantwortliches Lernen und sinnvolle Mediennutzung.
Für das selbstständige Arbeiten mit Lernplattformen sollten in der Fachkonferenz folgende Zielvereinbarungen getroffen und gegenüber den Klassen und Kursen transparent gemacht werden:
- Die Schülerinnen und Schüler übernehmen schrittweise selbst die Verantwortung für ihren Lernprozess.
- Die prozessbezogenen und inhaltlichen Ziele einer Selbstlernphase werden jeweils festgelegt.
- Die Inhalte der Selbstlernphase werden in geeigneter Weise zur Ergebnissicherung in den Präsenzunterricht eingebunden, jedoch nicht wiederholt.
- Die Bewertungsmaßstäbe für die Selbstlernphasen werden in der Fachschaft und in den Klassen und Kursen transparent gemacht. Nicht nur die Produkte, wie z.B. die Dokumentation des Lernprozesses in Form eines Lerntagebuches und die Lernergebnisse, sind Gegenstand der Bewertung, sondern auch der Lernfortschritt, die Arbeit im Team sowie die Präsentationen werden im Rahmen der sonstigen Mitarbeit bewertet.
- Möglichkeiten der Hilfe und Beratung durch den Lehrer sowie durch die Mitschülerinnen und Mitschüler werden aufgezeigt.
Ulrike Tiggemann / Wolfgang Uppenkamp