Wie viele Juden wurden ermordet?
erste Zahlen:
| Land | W. Benz (2/1996) | Enz. des Holocaust (4/2002) | B. Asmuss (1/2002) |
| Albanien | deportiert 591 | - | s.u. |
| Belgien | 28.518 | 28.900 | 25.000 |
| Bulgarien | 11.393 | s.u. | - |
| Dänemark | 116 60 | s.u. | - |
| Deutschland | 160.000 - 195.000 | 134.500 - 141.500 | 165.000 |
| Estland | - | - | 1.000 |
| Frankreich | 76.134 | 77.320 | 75.000 |
| Griechenland | 59.185 | 60.000-70.000 | 59.000 |
| Italien | 6.513 | 7.680 | 7.000 |
| Jugoslawien | 60.000 - 65.000 | 56.200 - 63.300 | 65.000 |
| Lettland | - | - | 67.000 |
| Litauen | - | - | 160.000 |
| Luxemburg | 1.200 | 1.950 | s.u. |
| Niederlande | 102.000 | 100.000 | 102.000 |
| Norwegen | 758 | 762 | s.u. |
| Österreich | 65.900 | 50.000 | 65.000 |
| Polen | 2.700.000 | 2.900.000 - 3.000.000 | 3.000.000 |
| Rumänien | 211.214 | 271.000 - 287.000 | 350.000 |
| Sowjetunion | 2.100.000 | 1.211.500 - 1.316.500 | 1.000.000 |
| Tschechoslowakei | 143.000 | 146.150 - 149.150 | 260.000 |
| Ungarn | 550.000 | 550.000 - 569.000 | 270.000 |
| weitere Länder | - | - | 2.800 |
| Summe | 6.276.522 - 6.316.522 | 5.596.022 - 5.863.122 | 5.673.800 |
1937
Die jüdische Familie Königheim wandert unter dem Druck des NS-Regimes nach Argentinien aus. Die letzte jüdische Einwohnerin Emma Lipper, geb. Examus, wird 1940 ins jüdische Altersheim nach Unna gebracht. Von dort wird die über 70-Jährige 1942 ins KZ Theresienstadt und weiter nach Minsk deportiert, wo sie umkommt.
1945
Ende des Zweiten Weltkrieges; Blomberg bleibt von Zerstörungen verschont.
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Themen:
- Definition Judenverfolgung
- Warum wurden unter anderem Juden verfolfgt?
- Statistiken
- Juden Ghettos, was war das und was passierte da?
- Methoden zur Vernichtung und Verfolgung der Juden
Mehr als 50 zwischen April 1933 und September 1935 erlassene Gesetze verbannten die Juden aus dem öffentlichen Leben Deutschlands. Die akademischen Berufe, Schulen, Hochschulen sowie einflußreiche Positionen in Staat und Verwaltung waren ihnen nun verschlossen. Nach Juden benannte Straßen wurden umgetauft und Namen jüdischer Gefallener von Ehrenmälern genommen. Juden kann der Zutritt zu Wirtshäusern verboten und die Benutzung von Bädern und Parkplätzen untersagt werden. Vor einigen Ortseingängen wurden Schilder angebracht, daß Juden unerwünscht seien.
Die polnischen Juden wurden daher in abgeriegelten Stadtvierteln, den Ghettos, in Warschau, Lodz, Krakau, Tarnow und Lublin unter unmenschlichen Verhältnissen auf engstem Raum festgehalten. Allein im Winter 1940/1941 starben infolge von Hunger, Durst und Seuchen im Warschauer Ghetto 20% der Juden
Die neu eingerichteten und dem Reichsicherheitshauptamt unterstellten Einsatzgruppen folgten dem deutschen Heer in den Osten und ermordeten dort annähernd eine Million Juden systematisch durch Erschießungen. Im Januar 1942 schließlich plante man auf der Wannseekonferenz die Tötung von geschätzten 14.700.000 Juden mittels Gas in Vernichtungslagern und begann augenblicklich mit der Umsetzung dieses Planes. Die in Güterwaggons herangeschafften Menschen wurden bei der Ankunft in den Lagern zunächst in Arbeitsfähige und unmittelbare Todeskandidaten vorsortiert. Unter dem Vorwand einer Desinfektionsmaßnahme wurden die Opfer mittels Zyklon B; das aus den Duschköpfen strömte, erstickt (vergast). Die ungeheuren Mengen an Leichnamen wurden schließlich in lagereigenen Krematoriumsöfen verbrannt.
Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden
1) Juden, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Offentlichkeit einen Judenstern tragen.
2) Der Judenstern besteht aus einem handgroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift "Jude". Er muß fest aufgenäht auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes getragen werden.
3) Juden dürfen den Bereich ihrer Wohngemeinde nicht ohne einer schriftlichen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde verlassen.
4) Sie dürfen auch keinen Orden, Ehrenzeichen oder sonstiges Abzeichen tragen.
Diese Polizeiverordnung ist am 15. September 1941 in Kraft getreten.
Die Arbeit (als Methode der Vernichtung)
Die Häftlingsarbeit war auf völlige Vernichtung ausgerichtet. Bis auf wenige, bereits bestehende Gebäude wurden das KZ Auschwitz und ein großer Teil der umliegenden Industrieanlagen von den Häftlingen selbst erbaut.
Erschießungen
Die Hinrichtungsstätte in Auschwitz 1 war ein durch zwei Mauern abgeschirmter Hof zwischen den Blocks 10 und 11. An dessen Ende befand sich eine schwarz bemalte Wand. Davor war Sand gestreut, der das Blut der Opfer, die nackt und barfuß sein mußten, aufsaugte. Die noch blutenden Leichen wurden mit einem LKW in das Krematorium befördert. Nach der Durchfahrt der Leichenwagen blieben auf den Lagerstraßen Blutlachen zurück.
Galgen
Auf dem Appellplatz Auschwitz 1 stand ein Galgen, an dem vor versammelten Häftlingen Hinrichtungen stattfanden. Das qualvolle Sterben dauerte oft minutenlang. In den meisten Fällen dürfte der Tod nicht durch Genickbruch eingetreten sein, dazu waren Seil und Fallhöhe zu kurz, sondern durch Ersticken oder Abschnüren der Blutzufuhr. Der häufigste Grund für solche Morde waren Fluchtversuche.
Gaskammern
Die effizienteste Methode der Vernichtung von Menschen war die Vergasung. Dafür verwendete die SS das Blausäurepräparat Zyklon B, welches bei Körpertemperatur in einem hermetisch verriegelten Raum verdampfte und innerhalb kürzester Zeit zum Erstickungstod führte. ---> siehe Konzentrationslager
Medizinische Versuche
Zur Erhaltung der Reinheit der deutschen Rasse wurden von Heinrich Himmler Massensterilisationen an Angehörigen minderwertig eingestufter Rassen angeordnet. Der Gynäkologe Prof. Dr. Carl Clauberg und Dr. Horst Schumann führten Sterilisationsversuche im Block 10 von Auschwitz 1 durch.
Strafen: Es gab im Lager eine Unzahl an Strafanlässen. Neben den offiziellen Verboten gab es eine Vielzahl informeller Vorschriften. Wenn die Aufseher in einer Sache einen Fehler sahen, konnten sie diesen als solchen definieren und eine Strafe aushängen. Es gab außerdem Strafen für gegensätzliche Sachen, z.B. wenn ein Gefangener seine Schuhe nicht putzte, gab es eine Strafe, waren sie aber zu sauber, war das ein Indiz dafür, daß er sich vor anderer Arbeit gedrückt hatte.
Link über eine Aktion der Geschwister - Scholl Gesamtschule Detmold:
http://www.stadtdetmold.de/3499.0.html
http://www.thks.bobi.net/web-bewerb-2005/pub_weltkrieg/html/body_judenverfolgung.html
Gesetze gegen Juden
25.4.1933 Gesetz gegen die Überfüllung von deutschen Hochschulen Anteil jüdischer Schüler auf 1,5% begrenzt
14.7.1933 Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Abererkennung der deutschen Staatsangehörigkeit gegen die Ostjuden
Draufgestellt am 6.3.08
Jüdische Ghettos
In Polen trieben die deutschen Besatzer schon kurz nach dem Einmarsch die jüdische Bevölkerung in Ghettos der größeren Städte, aber auch in Dörfer zusammen. Ihr Zweck bestand in der Konzentrierung und Ausbeutung der Juden. Ab Dezember 1939 mußten alle Juden im besetzten polnischen "Generalgouvernement" zur Kennzeichnung eine weiße Armbinde mit dem blauen Davidstern tragen. In den Ghettos ernannten die Besatzer Judenräte, welche die deutschen Befehle zusammen mit der jüdischen Ghettopolizei umzusetzen hatten und die für die Verwaltung der Zwangsquartiere zuständig waren. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Besatzern löste bei Mitgliedern von Judenräten häufig schwerste Gewissenskonflikte aus.
In Warschau, der Stadt mit der größten jüdischen Gemeinde Europas, faßten die Deutschen im November 1940 mehr als 350.000 Juden auf knapp 70, von anderen Stadtteilen durch hohe Mauern abgetrennte Straßenzüge zusammen und ließen sie - wie in anderen Ghettos - Zwangsarbeit verrichten. Die Arbeitskräfte für die Bewachung des Warschauer Ghettos wurden aus der nichtjüdischen, teils stark antisemitisch eingestellten Bevölkerung Warschaus rekrutiert. Infolge der völlig unzureichenden Versorgung und der schlechten hygienischen Verhätnisse starben täglich Hunderte, besonders Kinder und alte Menschen, an Hunger, Krankheiten und den im Ghetto grassierenden Epedemien. Ähnlich katastrophal waren die Zustände in den anderen Ghettos. In Lodz/Litzmannstadt riegelten die Besatzer im Frühjahr 1940 mit Stacheldraht einen Ghettobezirk ab. Den rund 164.000 Bewohnern standen 48.000 Räume zur Verfügung. Die Anzahl der Ghettobewohner stieg infolge von Deportationen aus Deutschland, Wien, Prag, Luxemburg und dem Warthegau 1941/42 auf über 200.000 Menschen.
In der Stadt Krakau, traditionelles Zentrum polnisch-jüdischer Kultur und Intelligenz, begann im März 1940 die Errichtung eines mit Mauer- und Stacheldrahtsperren abgeriegelten Ghettos. Ghettobewohnern war grundsätzlich verboten, das Ghetto unerlaubt zu verlassen, Kontakt mit der Außenwelt aufzunehmen oder an die Absperrungen heranzutreten. Auf unbefugtes Verlassen der Ghettos oder auf das Schmuggeln dringend benötigter Lebens- und Arzneimittel stand die Todesstrafe.
Im Frühjahr 1942 begannen im Rahmen des NS-Völkermords die Deportationen von Juden in die Vernichtungslager. Die Ghettobewohner aus Warschau wurden ab Juli 1942 vor allem in das nahegelegene Lager Treblinka deportiert. Der Warschauer Judenrat mußte täglich 6.000 Menschen für die Transporte zusammenstellen. Auch die Arbeiter in den Ghettobetrieben, die für die deutsche Rüstung tätig waren, blieben nun nicht mehr verschont. Anfang 1943, nachdem über 300.000 Ghettobewohner in Viehwaggons deportiert worden waren, unternahm die jüdische Widerstandsbewegung am 19. April 1943 im Warschauer Ghetto einen Aufstandsversuch. Bei dessen bis Mitte Mai anhaltender Niederschlagung machten Truppen der Schutzstaffel (SS) das Ghetto dem Erdboden gleich. Bereits zwei Monate zuvor war das Krakauer Ghetto aufgelöst und die letzten Bewohner nach Auschwitz deportiert worden. Das Ghetto Lodz/Litzmannstadt bestand bis zur Endphase des Zweiten Weltkriegs. Der Befehl zur Liquidation des Ghettos erfolgte im August 1944: Über 60.000 Bewohner wurden nach Auschwitz gebracht.
Wie im okkupierten Polen, so wurden auch in den besetzten Gebieten der Sowjetunion viele Juden vor ihrer Ermordung in Ghettos konzentriert, andere fielen den "Einsatzgruppen" sofort zum Opfer. Das Ghetto Theresienstadt in Nordböhmen hatte eine Sonderfunktion. Ursprünglich sollte es als "Alters- und Vorzeigeghetto" neben älteren Juden auch jüdische Kriegsveteranen und "prominente" Juden wie Leo Baeck aufnehmen. Ab Juli 1942 wurden rund 140.000 vor allem tschechische, deutsche und österreichische Juden nach Theresienstadt deportiert. Mit der Inbetriebnahme der Gaskammern in Auschwitz-Birkenau entwickelte sich wie die anderen Ghettos aber auch Theresienstadt ab 1942 immer mehr zu einer Durchgangsstation in die Vernichtungslager.
Definition
Judenverfolgungen, seit der Zeit der jüdischen Diaspora (Persien 5. Jahrhundert v. Chr.) bezeugte, bis in die jüngste Vergangenheit praktizierte antisemitische Maßnahmen. Neben Pogromen v. a. zur Zeit der Kreuzzüge und der Ketzerbekämpfung (u. a. in Frankreich und im Heiligen Römischen Reich) im Hoch- und Spät-Mittelalter (u. a. ab 1215 auch Kennzeichnungspflicht; Judenabzeichen), ihrer Vertreibung aus u. a. England (1290), Frankreich (1394) und Spanien (1492) fanden nach der Aufklärung Judenverfolgungen im 19. Jahrhundert v. a. noch in Russland statt. Ein bis dahin nie gekanntes Ausmaß erreichten die Judenverfolgungen im nationalsozialistisch beherrschten Europa. Nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 und dem Novemberpogrom 1938 (Kristallnacht) wurde im Verlauf des Zweiten Weltkriegs der bürokratisch organisierte sowie industriell ausgeführte Genozid am europäischen Judentum in Gang gesetzt (»Endlösung der Judenfrage«; Holocaust).
Unter der hauptverantwortlichen Organisation von SS und SD (u. a. H. Himmler, R. Heydrich und A. Eichmann) ab Sommer/Herbst 1941 begonnen (Einsatzgruppen), ab Anfang 1942 forciert (Wannseekonferenz), gipfelte er in der Ermordung von mindestens 6 Mio. Juden in Konzentrations- und v. a. Vernichtungslagern. Eine andersgeartete, ebenso ideologisch motivierte Unterdrückung ihrer Kultur bis hin zur Verfolgung – mit Ausgrenzungen, Schauprozessen und Deportationen – durchlitten die Juden im 20. Jahrhundert u. a. unter stalinistischen Vorzeichen in der Sowjetunion (v. a. 1930er-Jahre, 1948–53; Antisemitismus).
Verboten sind den Juden:
Eheschließung zw. Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes,
außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Deutschen,
Beschäftigung deutscher Hausangestellter
Hissen der Hakenkreuzfahne