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Europa / Sozial-Und Beschäftigungspolitik

Sozial- und Beschäftigungspolitik in der EU

Der Sozialstaat ist ein integraler Bestandteil des europäischen Wirtschaftsmodells

Jedoch langsame Entwicklung von Sozial- Beschäftigungspolitischen Leitlinien

  • 1960: Schutz vor Wanderarbeitskräften
  • 1970: Gleichbehandlung von Frauen und Männern
    • in der sozialen Sicherung
    • bei Massenentlassungen/ Unternehmensinsolvenz
  • 1986: Erhebung von Mindeststandards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz;
    • Aufnahme in den EG-Vertrag
  • 1999: Erweiterung der Ziele:
    • Förderung der Beschäftigung
  • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
  • angemessenen sozialen Schutz
  • Bekämpfung der Ausgrenzung

Beschäftigungspolitische Leitlinien

  • Aufnahme von Beschäftigungsleitlinien in den EG- Vertrag
  • Diskussion über die Zuständigkeit der EU und mögliche Folgen
  • europäische "Einheitsrezepte" kaum Erfolgsversprechend

Gründe für Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich

Diskrepanz zwischen armen und reichen Ländern würde wachsen.

Berücksichtigung dieser Argumente im EG-Vertrag

  • Ministerrat legt Beschäftigungspolitische Leitlinien
    • sollen national berücksichtigt werden
  • Einhaltung wird jährlich überprüft
    • keine rechtlichen Sanktionen
    • Ministerrat kann eine Empfehlung schreiben;
    • Veröffentlichung würde politische Folgen haben
  • die Mitgliedtsstaaten sollen zusammen arbeiten und voneinander lernen

Ziel: Gemeinsam gegen die Arbeitslosigkeit

Beschäftigungspolitische Leitlinien der EU

  1. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
    • Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
    • Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf
  2. Entwicklung des Unternehmergeistes
    • leichtere Gründung und Führung von Unternehmen
    • Ausschöpfung der Möglichkeiten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
    • Beschäftigungsfreundlicheres Steuersystem
  3. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer
    • Modernisierung der Arbeitsorganisation
    • Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen
  4. Stärkung der Chancengleichheit
    • Gleichstellung zwischen Frau und Mann
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Förderung von Behinderten in das Erwerbsleben