Sozial- und Beschäftigungspolitik in der EU
Der Sozialstaat ist ein integraler Bestandteil des europäischen Wirtschaftsmodells
Jedoch langsame Entwicklung von Sozial- Beschäftigungspolitischen Leitlinien
- 1960: Schutz vor Wanderarbeitskräften
- 1970: Gleichbehandlung von Frauen und Männern
- in der sozialen Sicherung
- bei Massenentlassungen/ Unternehmensinsolvenz
- 1986: Erhebung von Mindeststandards zum Arbeits- und Gesundheitsschutz;
- Aufnahme in den EG-Vertrag
- 1999: Erweiterung der Ziele:
- Förderung der Beschäftigung
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- angemessenen sozialen Schutz
- Bekämpfung der Ausgrenzung
Beschäftigungspolitische Leitlinien
- Aufnahme von Beschäftigungsleitlinien in den EG- Vertrag
- Diskussion über die Zuständigkeit der EU und mögliche Folgen
- europäische "Einheitsrezepte" kaum Erfolgsversprechend
Gründe für Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich
Diskrepanz zwischen armen und reichen Ländern würde wachsen.
Berücksichtigung dieser Argumente im EG-Vertrag
- Ministerrat legt Beschäftigungspolitische Leitlinien
- sollen national berücksichtigt werden
- Einhaltung wird jährlich überprüft
- keine rechtlichen Sanktionen
- Ministerrat kann eine Empfehlung schreiben;
- Veröffentlichung würde politische Folgen haben
- die Mitgliedtsstaaten sollen zusammen arbeiten und voneinander lernen
Ziel: Gemeinsam gegen die Arbeitslosigkeit
Beschäftigungspolitische Leitlinien der EU
- Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
- Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
- Erleichterung des Übergangs von der Schule zum Beruf
- Entwicklung des Unternehmergeistes
- leichtere Gründung und Führung von Unternehmen
- Ausschöpfung der Möglichkeiten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Beschäftigungsfreundlicheres Steuersystem
- Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer
- Modernisierung der Arbeitsorganisation
- Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen
- Stärkung der Chancengleichheit
- Gleichstellung zwischen Frau und Mann
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Förderung von Behinderten in das Erwerbsleben